Pflege Bahr

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Erstellt am Freitag, 03. Mai 2013

Pflege Bahr

 

Endlich: Vater Staat beteiligt sich an

der Lösung des größtes Volksproblems

Seit Januar 2013 ist es nun endlich so weit: Vater Staat
hat dafür gesorgt, dass nahezu jeder das größte aller
Volksprobleme lösen kann: die Kosten der Pflegebedürftigkeit.
 
„Pflege-Bahr“ ermöglicht es fast jedem,
ohne Gesundheitsprüfung private Vorsorge gegen den
hohen Eigenanteil der Kosten im Pflegefall zu erhalten.
Auch bereits kranke Bürger kommen in diesen Genuss.
Es kommt sogar noch besser: Der Staat übernimmt bis
zu einem Drittel der Beiträge für Sie!
 
Stationäre Pflege ist unglaublich teuer! Bereits in Pflege-
stufe II ist es Angehörigen oft nicht mehr möglich, einen
pflegebedürftigen Angehörigen in den heimischen vier Wänden
vernünftig zu versorgen. Um dem Familienmitglied eine
vernünftige Versorgung zu gewähren, bleibt dann nur noch
die Unterbringung in einem Pflegeheim.
 
 
Trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung fallen
im Durchschnitt knapp über 1.900 Euro pro Monat
an, die aus dem Einkommen und dem Vermögen des Patienten, bzw. von den
unterhaltspflichtigen Familienangehörigen
selbst aufgebracht werden müssen.
Glücklich, wer diese Kosten an
eine Versicherung weitergeben kann.
Aber die Gesundheit, aber das Alter, aber der Preis...
 
Pflegebedürftigkeit ist für die meisten Bürger ein ernstes Thema. Oft befasst man sich dann ernsthaft damit, wenn man
einen Pflegefall in der Familie hatte und aus erster Hand erfahren musste, welcher Aufwand und welche Kosten daraus resultieren - und selbst dann wird das Thema gerne auf die lange Bank geschoben. Es wird schon nichts passieren.
Da es keine Verpflichtung zur privaten Pflegeergänzung gibt, denken viele Kunden leider erst in fortgeschrittenem Alter daran, sich um diese sinnvolle Vorsorge zu bemühen, also dann wenn „das Haus oft bereits brennt“ und der Gesundheitszustand es eventuell gar nicht mehr zulässt, eine Versicherung überhaupt noch zu bekommen.
Auch hier löst die staatlich geförderte Pflegeergänzung Probleme, da es keine Gesundheitsprüfung gibt.
„Pflege-Bahr“ stellt damit auch für bereits erkrankte Personen eine Lösung dar.
Jeder, der noch nicht pflegebedürftig oder an Demenz erkrankt ist, kann diesen Schutz erhalten.
Der Gesetzgeber beteiligt sich mit 60 Euro im Jahr an den Kosten, der Pflegeergänzung. Man sieht daran, wie schwerwiegend das Problem seitens der Regierung eingeschätzt wird.
Gerade für jüngere Bürger ist so bereits zum Mindestbeitrag eine hohe Absicherung darstellbar, die mit bis zu einem Drittel staatlich gefördert wird. Die Förderung wird übrigens direkt vom Versicherer beantragt. Sie müssen sich hier selbst um nichts kümmern.
So einfach und komfortabel kann staatliche
Unterstützung bei einer Problemlösung sein!
 
Da Pflege immer auch ein Thema für mehrere Generationen einer Familie ist, empfehlen wir, auch mit Ihren Angehörigen ganz
offen über dieses Themengebiet zu sprechen und auszuloten,
in wie weit die Finanzierung für den schlimmsten Fall sicher
gestellt ist.

 

Wie sind die Rahmenbedingungen zu Pflege Bahr?

 
Wie jede andere Form der staatlich geförderten Vorsorge, gibt es auch für die geförderte Pflegeergänzung gewisse Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen. Die Verpflichtungen müssen teilweise vom Versicherer, teilweise vom Kunden eingehalten werden. Im Einzelnen sind dies:
es findet eine staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr unabhängig von Beitragshöhe oder Einkommen statt
die Förderung steht allen Volljährigen ohne Altersbegrenzung offen
gefördert werden ausschließlich Pflegetagegeldversicherungen (also nicht die Pflegekostentarife und Pflegerenten)
die versicherte Person hat einen eigenen Mindesteigenbeitrag von 10 Euro im Monat zu zahlen
der Tarif muss Leistungen in allen 3 Pflegestufen und in der Pflegestufe 0 (Demenzabsicherung) bieten
mindestens 600 Euro in der Pflegestufe III und maximale Absicherung in Höhe der gesetzlichen Leistung
Beitragsbefreiung bei Pflegestufe III
Wartezeit von bis zu 5 Jahren (außer bei unfallbedingter Pflege)
Kontrahierungszwang, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit oder Demenz festgestellt wurde
keine Risikozuschläge
keine Leistungsausschlüsse
Pflege Bahr?
Gerne möchten wir an dieser Stelle auch darauf eingehen, woher die etwas seltsame Bezeichnung für die staatlich geförderte Pflegeergänzung stammt. Der Name geht auf den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zurück, der federführend bei der Einführung dieses Lösungswegs mitwirkte. Wie bereits bei den staatlich geförderten Altersvorsorgewegen
„Riester“ und „Rürup“ wurde der Name des „geistigen Vaters“ allgemeinbezeichnend übernommen.
 

Für wen ist Pflege Bahr interessant?

Grundsätzlich ist private Pflegeergänzung für jeden Bürger ein Thema, um das er sich eigenverantwortlich kümmern sollte. Daher ist die staatlich geförderte Pflegeergänzung auch grundsätzlich für jeden volljährigen Bürger interessant.
Bedingt durch die Annahmeverpflichtung der Versicherer eignet sich dieser Lösungsweg natürlich vor allem für Kunden,
die bereits eine gewisse Krankengeschichte vorweisen - das kann auch Ihre Großmutter oder Ihr Schwiegervater sein, für deren Pflegekosten Sie evtl. aufkommen müssen, wenn der Pflegefall eintritt.
Wem die Leistungssätze in den einzelnen Pflegestufen nicht zusagen, oder wer keine Wartezeit einhalten möchte, bis
die Leistung zur Verfügung steht, kann wie bisher auch auf „normale“ Tarife der Pflegeergänzung ausweichen, die evtl. eine Gesundheitsprüfung nötig machen.
 

Versicherungsschutz muss zu Ihnen passen!

 
Wie in allen anderen Bereichen der Vorsorge auch, muss auch hier der Versicherungsschutz zu Ihnen und Ihren persönlichen Gegebenheiten passen.
Gerne zeigen wir Ihnen auf, was Pflege in der Nähe Ihres Wohnsitzes
derzeit kostet. Gerne analysieren wir mit Ihnen zusammen, welche Mittel im
Pflegefall zur Verfügung stehen - und welche Versorgungslücke sich im Leistungsfall auftun würde. Gerne informieren wir Sie über die Unterhaltspflicht
gegenüber Familienangehörigen, die Rückabwicklung von Schenkungen und
andere Randgebiete, wenn es um Pflege geht.
Verschließen Sie bitte nicht die Augen vor diesem Thema. Es ist zu wichtig
und zu greifbar, als dass es nur die anderen treffen könnte. Pflegebedürftigkeit kennt kein Alter, Pflegebedürftigkeit kennt kein Geschlecht

Mofa Saison 2013

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Erstellt am Donnerstag, 14. Februar 2013

Mofa Bild 2013

 

Was ist grün und rechteckig?

Das neue Moped-Kennzeichen 2013. Schon ab 53,00 Euro

 

 

 

ab dem 1. März 2013 stehen alle Zeichen auf grün. Dann beginnt für Ihr Moped das neue Versicherungsjahr! Das blaue Kennzeichen ist nach dem 28.Februar nicht mehr gültig.

Ihr neues grünes Kennzeichen liegt bei uns für Sie bereit.

 

In diesem Jahr bieten wir Ihnen für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen die

Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. Euro Pauschaldeckung unverändert ab 53,00 Euro pro Jahr an.

Eine Teilkaskoversicherung mit 150,00 Euro Selbstbehalt bekommen Sie ab 55,00 Euro jährlich.

 

Damit Sie schnell starten können, bringen Sie bitte bei der Abholung des neuen Kennzeichens folgende Unterlagen mit:

 

-          die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

-          falls vorhanden, den Versicherungsschein vom Vorjahr.

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Verkauf von Versicherungskennzeichen bei den DEVK Versicherungen und SV Sparkassenversicherung nur noch mit Lastschriftverfahren möglich ist.

 

Auf Wunsch können wir Ihnen Ihr neues Kennzeichen auch persönlich vorbei bringen.

Bitte rufen Sie uns an um einen Termin zu vereinbaren.

 

Gerne würden wir Sie auch in allen anderen Versicherungsfragen unverbindlich beraten und auf Wunsch die Betreuung Ihrer bestehenden Verträge übernehmen.

Vereinbaren Sie doch einmal einen unverbindlichen Beratungstermin. 

 

Eine sonnige Mopedsaison 2013 wünscht Ihnen

Ihre

Gerhard Versicherungsmakler GmbH

 

Image: Simon Howden / FreeDigitalPhotos.net

Man(n) sollte jetzt handeln!

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Erstellt am Montag, 24. September 2012

 

Frauen und Männer müssen für Versicherungen ab Ende 2012 einheitliche Beiträge auch für die private Rente zahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

 

Welche Konsequenzen hat das für Sie?

 

Die Beiträge für Neuverträge werden sich im Vergleich zu den aktuellen erhöhen. Bei privaten Rentenversicherungen ist damit zu rechnen, dass die Beiträge bei identischer garantierter Rente für Männer um bis zu 9% (je nach Versicherungsgesellschaft) steigen werden.

 

Sichern Sie sich jetzt noch die günstigeren Beiträge für Ihre Altersversorgung!

 

Dann profitieren Sie von

 

  • einer höheren finanziellen Unabhängigkeit
  • einer garantierten lebenslangen Rente
  • einer attraktiven Überschussbeteiligung
  • nach Wunsch mit Pflegeoption

 

Nutzen Sie noch dieses Jahr die Chance, in den nächsten Jahrzehnten viel Geld zu sparen.

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot und beraten Sie eingehend.

Aus unserer Werbung: Hausrat XXL

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Erstellt am Montag, 22. Oktober 2012

InterRisk Logo

 

Passend zur dunklen Jahrzeit ist es angebracht die Absicherung ihres Eigentum zu überprüfen. Hier zu möchten wir ihnen das Hausrat XXL Konzept der InterRisk Versicherung vorstellen:

Das bereits mehrfach ausgezeichnete XXL-Konzept bietet einen Leistungsumfang, der keinen Vergleich scheut.

 

Für welche Zielgruppe ist diese Versicherung wichtig?

Das Hausrat-Konzept XXL eignet sich für alle, die Ihren Hausrat möglichst umfassend abgesichert wissen möchten.

Welche Leistungs-Highlights gibt es?

Nachfolgend ein Auszug aus den zahlreichen Leistungserweiterungen des XXL-Konzeptes gegenüber dem L- und XL-Konzept:

Brand, Blitzschlag, Stromschäden etc.

  • Rauch- und Rußschäden auch ohne versicherten Brandherd
  • Kühl- und Gefriergutschäden auch infolge technischen Geräteversagens
  • Schäden durch Kurzschluss und Stromschwankungen
  • Schäden durch radioaktive Isotope



Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Trickdiebstahl

  • Eindringen von Einbrechern über nicht versicherte Räume
  • Telefonmissbrauch nach Einbruch (außerhalb Versicherungsort max. 750 €)
  • Scheck- und Kreditkartenmissbrauch bis 1.500 €
  • Kartenmissbrauch bis 5.000 €, wenn Herausgabe der Geheimzahl erpresst wurde
  • Böswillige Beschädigungen auch außerhalb der Wohnung (auch Graffiti)
  • Trickdiebstahl innerhalb der Wohnung (auch Kartenmissbrauch) bis 1.500 €



Einfacher Diebstahl auf dem Grundstück (auch zur Nachtzeit)

  • Diebstahl von Wäsche und Kleidung
  • Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten (auch zur Nachtzeit)
  • Diebstahl von Skulpturen und sonstigem Garteninventar bis 3.000 €
  • Diebstahl von Waschmaschinen, Trocknern und Spielfahrzeugen
  • Diebstahl von Antennenanlagen, Markisen und Sicherungsanlagen



Diebstahl von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen

  • Fahrraddiebstahl bis 750 € (nach beendetem Gebrauch durch eigenständiges Schloss gesichert)
  • Fahrraddiebstahl bis 3.000 € bei Einhaltung erhöhter Sicherungsanforderungen*
  • Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen
  • Kinderwagen, Rollstühle, Gehhilfen auch außerhalb von Gemeinschaftsräumen



Diebstahl aus verschlossenen Behältnissen außerhalb von Gebäuden:

  • Diebstahl von Hausrat aus nachfolgenden Behältnissen bis 3.000 €
  • Von außen nicht sichtbare elektronische Geräte und Wertsachen (nicht jedoch Geld, Urkunden und Wertpapiere) bis 1.500 €
  • Weltweiter Versicherungsschutz für den Diebstahl aus verschlossenen Kfz, Kfz-Anhänger und auf das Kfz montierte Dachboxen
  • Diebstahl aus Kfz nachts auch außerhalb bewachter Parkplätze oder verschlossener Höfe
  • Diebstahl aus Schlafwagenabteilen, Schiffskabinen und sonstigen Innenräumen von Wasserfahrzeugen
  • Diebstahl aus verschlossenen Spinden und Schließfächern



Diebstahl aus Krankenzimmern:

Einfacher Diebstahl aus Krankenhaus- und Kurbettzimmern (Wertsachen inkl. Bargeld bis 750 €)

Bruchschäden an zum Hausrat gehörenden Rohren und Anlagen:

  • Wasserlösch-, Berieselungs- und Regenwassernutzungsanlagen
  • Armaturen sowie Teile von Warmwasser- und Dampfheizungsanlagen
  • Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle



Nässeschäden durch Bruchschäden am Leitungssystem

  • Versicherungsschutz besteht auch bei Austritt sonstiger flüssiger Stoffe
  • Neben Wasserdampf ist auch der Austritt sonstiger gasförmiger Stoffe versichert
  • Flüssige und gasförmige Stoffe aus innenliegenden Lüftungs- und Gasrohren
  • Rohrverstopfungen (auch von innenliegenden Regenfallrohren)



Sturm und Hagel

  • Keine Mindest-Windstärke
  • Eindringen von Niederschlägen durch nicht sturmbedingte Öffnungen bis 3.000 €



Bei Einschluss von Elementarschäden gilt:

  • Kein Elementarschaden-Selbstbehalt
  • Keine pauschale Wartezeitvereinbarung



Versicherte Sachen, Versicherungsort

  • Neben selbstfahrenden Krankenfahrstühlen, Rasenmähern, Go-Karts und Spielfahrzeugen sind auch sonstige nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge bis 6 km/h versichert
  • Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern
  • Neben Arbeitsgeräten und Einrichtungsgegenständen sind auch sonstige berufliche/gewerbliche Sachen (z. B. Handelsware, Musterkollektionen) versichert
  • Arbeitszimmer auch mit separatem Eingang, sofern keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet
  • Sachen in Gemeinschaftsräumen, auch wenn diese nicht verschließbar sind
  • Versicherungsschutz besteht auch für Garagen in einer angrenzenden Gemeinde



Wertsachen

  • Gesamt-Entschädigungsgrenze für Wertsachen = 40 % der Versicherungssumme
  • Bargeld und Beträge auf Geldkarten außerhalb von Wertschutzschränken bis 1.500 €
  • Soweit Bargeld max. 1 Woche vorher vom eigenen Konto abgehoben wurde, bis 5.000 €
  • Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere außerhalb von Wertschutzschränken max. 20.000 €
  • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold und Platin außerhalb von Wertschutzschränken max. 40.000 €



Außenversicherung

  • Außenschutz für Berufs-, Studien- oder Urlaubsaufenthalte bis 12 Monate
  • Ausbildungs-/Wehr-/Zivildienstzeit auch nach Gründung eines Hausstandes
  • Sportausrüstung, auch wenn sie sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden
  • Beraubung von Personen, die mit der Betreuung der Sachen beauftragt wurden
  • Die Außenversicherung gilt bis 40 % der Versicherungssumme



Versicherte Kosten

  • Auch Schäden an behindertengerechten Einbauten werden ersetzt
  • Keine Höchstdauer für Lagerkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung
  • Umzugskosten ohne Mindestdauer der Unbenutzbarkeit der Wohnung
  • Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung ohne Höchstdauer und Tageshöchstsatz
  • Haustierunterbringungskosten bei Unbenutzbarkeit der Wohnung
  • Mietübernahme, falls Miete trotz Unbewohnbarkeit weitergezahlt werden muss
  • Anmietungskosten bei Schäden an dringend benötigten Haushaltsgeräten
  • Fahrtkosten bei Urlaubsabbruch wegen Schäden ab 5.000 € ohne Höchstbetrag
  • Kostenübernahme auch für mitreisende Angehörige des VN-Haushalts
  • Kostenübernahme auch bei Abbruch einer Dienstreise
  • Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen bis 3.000 €
  • Mehrkosten durch Preissteigerungen und Technologiefortschritt



Serviceleistungen

  • 24-Stunden-Notfalltelefon
  • Vermittlung Dolmetscherdienst bei Auslandsschäden (z. B. Diebstahlanzeige)
  • Organisation der vorzeitigen Rückreise wegen Schadeneintritt zuhause
  • Hilfe bei der Sperrung und Ersatzbeschaffung von Bank-/Kreditkarten
  • Hilfe bei der Ersatzbeschaffung von Dokumenten
  • Möglichkeit zur Hinterlegung Kopien wichtiger Dokumente (Dokumentendepot)
  • Vermittlung von Handwerkern und Dienstleistern (z. B. Schlüsseldienst)
  • Psychologische Betreuung z. B. nach Einbruch oder Raub (Kosten bis 1.000 €)



Entschädigungsberechnung

  • Ab 700 € Versicherungssumme je qm Wohnfläche Vorsorgebetrag = 30 %
  • Kostenerstattung über die Versicherungssumme hinaus ohne Gesamtbegrenzung
  • Volle Kostenübernahme für Sachverständigenverfahren bei Schäden ab 5.000 €
  • 12 Monate Unterversicherungsverzicht bei Umzug in größere Wohnung



Obliegenheiten

  • Keine Anzeigepflicht bei vorübergehendem Unbewohntsein bis 180 Tage
  • Keine Leistungsbeschränkung wegen versehentlicher Obliegenheitsverletzung



Sonstiges

  • 100 % Leistung bei grob fahrlässig verursachten Schäden ohne Höchstbetrag
  • Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen** und Angestellten
  • Regressverzicht gilt auch bei grober Fahrlässigkeit von Angehörigen**
  • Vorsorgeschutz bis 40 % für 1 Jahr bei Hausstandsgründung von Kindern
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit in Verbindung mit Unfall XXL



 

* Der Fahrradrahmen muss durch ein eigenständiges Schloss mit anderen Gegenständen (auch weiteres Fahrrad) so verbunden sein, dass eine einfache Wegnahme nicht möglich ist. Nach beendetem Gebrauch muss das Fahrrad zudem in einem Gebäude untergebracht sein.

** Auf Wunsch des Versicherungsnehmers verzichten wir auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber Angehörigen (außer Vorsatz) und Angestellten (außer Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Der gesetzliche Regressverzicht (§ 86 VVG) gilt hingegen nur für in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.


 

Soweit keine Begrenzung angegeben ist, werden versicherte Schäden immer in vollem Umfang ersetzt! 

Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Übersicht nur eine Kurzbeschreibung der versicherbaren Leistungen bieten kann. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

 

Gerne erstellen wir ihnen ein passendes Angebot. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin.

D&O Versicherung

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Erstellt am Mittwoch, 04. Juli 2012

 

Nassau


D&O Versicherung
Wer entscheidet haftet!

D&O Versicherung Sparteninformation

 

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende
Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen
getroffen gehen die Schäden oft in die
Millionen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände
haften dann persönlich unbeschränkt mit
ihrem gesamten Privatvermögen.


Schadenbeispiele aus der Praxis

 


EDV-Anlage
Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen
ungeeignete EDV-Anlage. Durch seine unzureichenden
Erkundigungen über die Anlage, fallen erhebliche Nachbesserungen
an.
Vertragsabschluss
Der Geschäftsführer soll bei Abschluss eines risikoreichen
Vertrages gegenüber dem Vertragspartner nicht
zum Ausdruck gebracht haben, dass er nicht für sich,
sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig wird; der
Vertragspartner verlangt von ihm Schadenersatz wegen
Verschuldens bei Vertragsabschluss.


Fusion
Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft wird von
den Genossen und Gläubigern wegen Schäden in Anspruch
genommen, die durch die Verschmelzung mit
einer anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befi
ndlichen Genossenschaft entstanden sind.


Finanztransaktionen
Der Aufsichtsrat einer Firma unterlässt es, das Vorstandsmitglied
wegen rechtswidriger Finanztransaktionen
persönlich in Regress zu nehmen.

D&O Versicherung Sparteninformation
Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach
Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.

Für wen ist die Versicherung?


Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbHGeschäftsführer,
Vorstand, Generalbevollmächtigte und der
Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder
Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte.


Was ist versichert?


Die D&0 Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall,
dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen
Vermögensschaden ( weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpfl ichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang
mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht.
Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder
von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtliche Notierung oder Aktionärszusammensetzung
einen persönlicher Pfl icht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.


Was ist u.a. nicht versichert?


Nicht versichert bleiben u.a. Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pfl ichtverletzung
(sofern Wissentlichkeit nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person
festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.


Welche Ansprüche und Schäden sind abgedeckt?


Versichert werden Haftpfl ichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden,
die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.


Wo gilt die D&O?


Die Directors & Officers-Versicherung gilt weltweit. Für Risiken in den USA gibt es besondere Regelungen.
Was erhalten Sie im Schadensfall?
Im Fall eines Vermögensschaden geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen,
beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen
und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren
oder zu mindern und berechtigte Ansprüch (Schadenersatz) zu befriedigen.


Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?


Da durch den gesetzlich festgelegten Pflichtselbstbehalt für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften eine Deckungslücke
entsteht, ist es zu empfehlen, diese durch eine private D&O Selbstbehaltsversicherung abzusichern.
Weiterhin ist für gesetzliche Vertreter juristischer Personen ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz zu empfehlen.
Hintergrund ist, dass Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen im Arbeits-Rechtsschutz einer Rechtsschutzversicherung
nicht mitversichert sind.

 

Gerne erstellen wir ihnen hierzu ein passendes Angebot und Beraten Sie zu sinnvollen Erweiterungen und Möglichenkeiten der Absicherung.

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